Der EU-Ratspräsident

Das zukünftige (Staats-)Oberhaupt der Europäischen Union?

Einleitung

Seit knapp vier Wochen befindet sich die Europäische Union (EU) offenbar in einer tiefen Krise. Nach dem "Aufstand gegen Europa", wie der SPIEGEL in einem Titel den Ausgang der negativen Referenden für die Ratifizierung des Europäischen Verfassungsvertrages in Frankreich und den Niederlanden beschrieb, scheint der Verfassungsvertrag zunächst einmal "klinisch tot" zu sein.

Nur knapp zwei Wochen nach dem für die EU ernüchternden Ergebnis aus Paris und Den Haag sollte in Brüssel eine weitere wichtige Entscheidung für die Zukunft der EU fallen: Dort trafen die Staats- und Regierungschefs der 25 Mitgliedsstaaten mit Vertretern der Europäischen Kommission zusammen, um über den EU-Haushalt der kommenden Jahre zu verhandeln. Nach einem fünfzehnstündigen Verhandlungsmarathon war aber auch diese, für die Zukunft der Gemeinschaft so wichtige Konferenz, gescheitert: "Wir haben uns nicht über einen Finanzrahmen in der EU einigen können" fasste Luxemburgs Ministerpräsident Jean-Claude Juncker das Ergebnis der Unterredungen enttäuscht zusammen.

Juncker hat momentan das Amt des Ratspräsidenten der EU inne. Was mit dieser Aufgabe des Ratspräsidenten verbunden ist, wem das Amt vorsteht, wie es sich über die vergangenen gut dreißig Jahre entwickelt hat, und wie es möglicherweise in Zukunft aussehen wird, darum soll es in dieser Seminararbeit gehen.

Im Mittelpunkt soll dabei die Frage stehen, ob der Ratspräsident das künftige (Staats-)Oberhaupt der EU ist. Dabei werde ich zu klären versuchen, ob die Behauptung, die Émile Noel und Henri Étienne bereits im Herbst 1971 aufstellten, dass nämlich "die Gemeinschaft [.] keinen einzigen Kopf oder führende Persönlichkeit" hat, heute noch immer Bestand hat beziehungsweise in Zukunft immer noch Bestand haben wird.

Den Fokus meiner Arbeit möchte ich dabei auf das Amt des Ratspräsidenten und die Institution des Europäischen Rates (ER) legen. Zwar steht die Ratspräsidentschaft auch dem Rat der Europäischen Union (Ministerrat) vor, die Fragestellung dieser Seminararbeit zielt - vor allem durch die weitgreifenden Veränderungen, die der ER und damit auch das Amt des Ratspräsidenten in Zukunft erfahren wird - aber konkret auf die Institution des Europäischen Rates ab.

Um die Ausgangsfrage bestmöglich beantworten zu können, ist es sinnvoll, zu allererst die Grundlagen der Institution Europäischer Rat zu erläutern. Auf den Begriff, die Stellung und die Geschichte des ER werde ich sodann in Abschnitt (2) eingehen. Anschließend soll in Abschnitt (3) die aktuelle Problemstellung erläutert und die Kritikpunkte dargelegt werden, die in den aktuellen Diskussio-nen um den Europäischen Rat im Allgemeinen und die Ratspräsidentschaft im Besonderen kursieren. In Abschnitt (4) widme ich mich dann den wichtigsten Lösungsvorschlägen, die in der Zeit vor und während des Europäischen Konvents diskutiert wurden. Mit den Ergebnissen des Konvents, dem letztendlichen Inhalt des Verfassungsvertrages und den daraus entstehenden Problemen befasse ich mich in Abschnitt (5), bevor in Abschnitt (6) ein Fazit gezogen und die Ausgangsfrage beantwortet werden soll.