Bürgerbeteiligung und Europäische Identität

Bestandsaufnahme des Verfassungsvertrages:

Einleitung

Grade mal zehn Jahre ist es her, dass in Deutschland als einem der ersten Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) neue Autokennzeichen eingeführt wurden. Ab dem 15. Januar 1995 fuhren erstmals auch Fahrzeuge mit dem europäischen Sternenbanner über Deutschlands Straßen. Für eine Übergangszeit von etwa dreieinhalb Jahren konnten deutsche Kfz-Halter noch zwischen altem Kennzeichen und neuem Euro-Kennzeichen wählen, bis die entsprechende EU-Richtlinie am 1. Juni 1998 schließlich Wirksamkeit erlangte und von da an alle neu zugelassenen Autos eines der Euro-Kennzeichen zierte. Für Fahrten innerhalb der EU sowie der Schweiz musste jetzt kein Deutschland-Aufkleber mehr am Heck kleben – lediglich ein kleines „D“ ist bei den neuen Kennzeichen noch unterhalb des Sternenbanners zu sehen. Insgesamt könnte man die Umsetzung der Richtlinie als einen Akt ansehen, der symbolischer nicht sein kann: Auf den Straßen der EU fahren heutzutage mehrheitlich Fahrzeuge mit Euro-Kennzeichen – das alleinige herausstellen der Nationalitäten ist vorbei und hinter das gemeinschaftliche Sternenbanner zurückgetreten.

Fraglich ist, ob das symbolische Herausstellen der Unionsmitgliedschaft auch die Empfindungen der europäischen Bevölkerung widerspiegelt. Deshalb möchte ich im zweiten Abschnitt näher auf den Begriff der „Europäischen Identität“ beziehungsweise die Frage nach der „Identifikation mit Europa“ eingehen, um zu sehen, wie es in der heutigen Zeit der offenen Grenzen und der Europäischen Verfassung wirklich in den Köpfen der EU-Bürger ausschaut: inwieweit fühlen sie sich als Staatsbürger ihres Mitgliedsstaates und inwiefern als Europäer?

Damit einhergehend ist auch die Frage entscheidend, ob und in welchem Maße die Bürger in die Entscheidungen auf europäischer Ebene eingebunden sind – mit ihr werde ich mich im dritten Abschnitt auseinandersetzen. Denn ohne eine Beteiligung der EU-Bürger an den Entscheidungsprozessen in der Union ist die Union selbst gar nicht oder nur mittelbar legitimiert, was wiederum dem Erstarken eines europäischen Gemeinschaftsgefühls nicht grade zuträglich ist.

Unterfüttern möchte ich die Befunde zur Existenz einer Europäischen Identität mit den empirischen Daten der Eurobarometer-Umfragen der Europäischen Kommission, auf die ich an gegebener Stelle noch einmal genauer eingehen werde.